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Google Fonts und DSGVO 2026: Was nach der Abmahnwelle gilt

Im Januar 2022 verurteilte das Landgericht München I einen Website-Betreiber, weil er Google Fonts ohne Einwilligung von Google-Servern lud. Danach folgte eine Abmahnwelle, gegen die Gerichte und die Staatsanwaltschaft später vorgingen. Was heute gilt — und wie Sie das Problem mit wenig Aufwand beheben.

DevTools · ihre-firma.de
1 Verstoß
ElementsConsoleNetworkSourcesPerformance
Name
Domain
Status
Hinweis
index.html
ihre-firma.de
200
style.css
ihre-firma.de
200
css?family=Inter:400,700
fonts.googleapis.com
200
IP → Google
s/inter/v18/...woff2
fonts.gstatic.com
200
IP → Google
logo.svg
ihre-firma.de
200
2 Abrufe bei Google-Servern — IP-Weitergabe ohne Einwilligung. DSGVO-relevant.
100 €
Schadensersatz im Einzelfall (LG München I, 20.01.2022)
2.418
Fälle mit Verdacht auf versuchten Abmahnbetrug und versuchte Erpressung (Polizei Berlin, 2022)
2023
LG München I: Massenforderungen per Software sind rechtsmissbräuchlich (Az. 4 O 13063/22)

Was ist passiert?

Am 20. Januar 2022 hat das Landgericht München I entschieden: Wer Google Fonts ohne Einwilligung direkt von Google-Servern lädt, verstößt gegen die DSGVO. Der Grund: Beim Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen — ohne dass der Besucher zugestimmt hat. Ein berechtigtes Interesse sah das Gericht nicht, weil sich Google Fonts auch nutzen lassen, ohne dass beim Aufruf eine Verbindung zu einem Google-Server entsteht (Urteil, Az. 3 O 17493/20).

Das Gericht verwies damals auch darauf, dass die Daten in die USA gingen. Seit dem 10. Juli 2023 gilt zwar ein neuer Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für zertifizierte US-Unternehmen (Hessischer Datenschutzbeauftragter). Die lokale Einbindung bleibt trotzdem der einfachste Weg: Dann gehen beim Seitenaufruf gar keine Daten an Google.

Das Gericht sprach dem Kläger 100 Euro Schadensersatz zu (Art. 82 DSGVO). Danach verschickten Abmahner 2022 massenhaft Schreiben an Website-Betreiber, meist mit einer Forderung von 170 Euro. Im Dezember 2022 durchsuchte die Polizei Berlin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Räume eines Anwalts und seines Mandanten — Verdacht: versuchter Abmahnbetrug und versuchte Erpressung in mindestens 2.418 Fällen (Polizei Berlin, 2022). Im März 2023 stufte das Landgericht München I solche mit Software erzeugten Massenforderungen als rechtsmissbräuchlich ein (Urteil, Az. 4 O 13063/22).

Der Datenschutzverstoß selbst ist damit nicht vom Tisch: Auch das Urteil von 2023 hält fest, dass die dynamische Einbindung ohne zwingenden technischen Grund und ohne Einwilligung das informationelle Selbstbestimmungsrecht verletzen kann (Stand: September 2026).

„Die automatische Weitergabe der IP-Adresse durch die Beklagte an Google war ein nach dem Datenschutzrecht unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers.“ — LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20

Bin ich betroffen?

Ja, wenn Ihre Website Google Fonts über fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com lädt. Das kann bei WordPress-Themes, Plugins und Website-Baukästen der Fall sein.

So prüfen Sie es:

  1. Öffnen Sie Ihre Website im Browser
  2. Drücken Sie F12 (Entwicklertools)
  3. Gehen Sie auf den Tab „Netzwerk“ und laden Sie die Seite neu
  4. Suchen Sie nach fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com

Wenn dort Einträge auftauchen, sind Sie betroffen.

Was muss ich tun?

Die Lösung ist einfach: Google Fonts lokal einbinden. Das bedeutet: Die Schriftarten-Dateien auf Ihren eigenen Server laden, statt sie von Google abzurufen. Dann wird keine IP-Adresse mehr an Google übertragen.

Der Aufwand ist überschaubar. Bei WordPress gibt es Plugins wie „OMGF“, die das automatisch erledigen.

Und wenn ich schon eine Abmahnung bekommen habe?

Nicht sofort zahlen. Ein Teil der Google-Fonts-Abmahnungen wurde automatisiert verschickt; das Landgericht München I hat solche Massenforderungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen — die Forderung kann rechtlich angreifbar sein.

Was Sie außerdem prüfen sollten

Google Fonts ist nur ein Beispiel. Das gleiche Prinzip gilt für alle externen Dienste die beim Seitenaufruf Daten an Server außerhalb der EU senden:

  • Google Analytics — nur mit Einwilligung (eine eigene IP-Anonymisierung ist bei Google Analytics 4 laut Google nicht nötig, weil IP-Adressen dort nicht gespeichert werden: Google-Hilfe)
  • Google Maps — erst nach Einwilligung laden, z. B. per Klick-Lösung
  • YouTube-Embeds — erst nach Einwilligung laden; auch der erweiterte Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com) lädt Inhalte von Google-Servern
  • Facebook-Pixel — nur mit vorheriger Einwilligung
  • CDN-Bibliotheken (jQuery, Bootstrap von externen Servern) — lokal einbinden

Fazit

Google Fonts lokal einzubinden ist eine der einfachsten Maßnahmen um Ihre Website DSGVO-konform zu machen. Der Aufwand ist gering, und Sie beseitigen einen Punkt, den ein Gericht bereits als Datenschutzverstoß gewertet hat. Prüfen Sie Ihre Website noch heute.

Sie wissen nicht, ob Ihre Website betroffen ist? Unser Check prüft unter anderem, ob Schriften von fremden Servern geladen werden und ob Tracking schon vor der Zustimmung startet: Website kostenlos prüfen.

Wissen ist gut.
Umsetzen ist besser.

Im Kennenlerngespräch — 20 Minuten, per Video-Call — sehen wir uns Ihre Seite an und sagen ehrlich, ob unser Paket passt: Ihr neuer Onlineauftritt zum Festpreis.

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