Was ist passiert?
Am 20. Januar 2022 hat das Landgericht München entschieden: Wer Google Fonts direkt von Google-Servern lädt, verstößt gegen die DSGVO. Der Grund: Bei jedem Seitenaufruf wird die IP-Adresse des Besuchers an Google in die USA übertragen — ohne dass der Besucher dem zugestimmt hat.
Das Gericht sprach dem Kläger 100 Euro Schadensersatz zu. Das klingt wenig — aber: Seitdem verschicken Abmahnkanzleien massenhaft Schreiben an Website-Betreiber. Die geforderten Beträge liegen meist zwischen 150 und 500 Euro pro Abmahnung.
Die ungenehmigte Weitergabe der IP-Adresse an Google stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. — LG München, Az. 3 O 17493/20
Bin ich betroffen?
Ja, wenn Ihre Website Google Fonts über fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com lädt. Das ist bei den meisten WordPress-Themes und vielen Website-Baukästen standardmäßig der Fall.
So prüfen Sie es:
- Öffnen Sie Ihre Website im Browser
- Drücken Sie F12 (Entwicklertools)
- Gehen Sie auf den Tab „Netzwerk“ und laden Sie die Seite neu
- Suchen Sie nach fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com
Wenn dort Einträge auftauchen, sind Sie betroffen.
Was muss ich tun?
Die Lösung ist einfach: Google Fonts lokal einbinden. Das bedeutet: Die Schriftarten-Dateien auf Ihren eigenen Server laden, statt sie von Google abzurufen. Dann wird keine IP-Adresse mehr an Google übertragen.
Der Aufwand ist überschaubar — für einen Entwickler sind das 10–30 Minuten. Bei WordPress gibt es Plugins wie „OMGF“ die das automatisch erledigen.
Und wenn ich schon eine Abmahnung bekommen habe?
Nicht sofort zahlen. Viele Abmahnungen kommen von Kanzleien die das industriell betreiben. Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen — in vielen Fällen ist die Forderung überhöht oder rechtlich angreifbar.
Was Sie außerdem prüfen sollten
Google Fonts ist nur ein Beispiel. Das gleiche Prinzip gilt für alle externen Dienste die beim Seitenaufruf Daten an Server außerhalb der EU senden:
- Google Analytics — nur mit Einwilligung und IP-Anonymisierung
- Google Maps — nur mit 2-Klick-Lösung
- YouTube-Embeds — mindestens youtube-nocookie.com nutzen
- Facebook-Pixel — nur mit vorheriger Einwilligung
- CDN-Bibliotheken (jQuery, Bootstrap von externen Servern) — lokal einbinden
Fazit
Google Fonts lokal einzubinden ist eine der einfachsten Maßnahmen um Ihre Website DSGVO-konform zu machen. Der Aufwand ist minimal, das Risiko einer Abmahnung ist real. Prüfen Sie Ihre Website noch heute.
Sie wissen nicht ob Ihre Website betroffen ist? Unser kostenloser Website-Scanner prüft das automatisch — zusammen mit 30 weiteren DSGVO-Punkten.